Wir kümmern uns um Ihr Zuhause!

Leistungen

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Grundstückbewertung

Das Ziel der Bewertung ist der Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
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Immobilienvermittlung

Unser Maklerbüro hat sich auf Vermittlung von Immobilien im Raum Remstal, Fellbach und den Neckarvororten spezialisiert.

Wir führen eine Datenbank mit Kundendateien, sortiert nach Kaufinteressenten für Objekte in verschiedenen Lagen und Anforderungen hinsichtlich der bestimmten Größen, Ausstattung und Preisvorstellungen. Alle Kundendaten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Maklertätigkeit ist eine Vertrauenssache. Sie sind bei uns in dieser Angelegenheit und in Bezug auf eine fachliche Beratung und korrekte Bearbeitung gut aufgehoben.

Unser Service ist für Verkäufer nicht nur kostenlos, er spart Ihnen sogar Zeit und Geld.

Bei einer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen:
  1. Beratung der Käufer und Verkäufer
  2. Erstellen eines ausführlichen, positiven Expose mit Bildaufnahmen
  3. Darstellung im Internet
  4. Schaltung von Anzeigen
  5. Treffen einer Vorauswahl der Interessenten und Prüfung deren       Bonität
  6. Durchführung von Besichtigungen
  7. Betreuung bis zum Notarvertrag und auch danach.

Wir besitzen die besten Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung einer Liegenschaft.
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Ertragswertermittlung bei Renditeobjekten

Der Ertragswert umfasst den Bodenwert und den Gebäudeertragswert. Der Gebäudeertragswert ist der um den Verzinsungsbetrag des Bodenwertes verminderte und sodann unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen kapitalisierte, nachhaltig erzielbare Reinertrag des Grundstücks. Der Reinertrag ist der Überschuss des Rohertrages über die Bewirtschaftungskosten. Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nachhaltig erzielbare Erträge aus einem Grundstück. Dazu gehören z.B. Mieten, Pachten und sonstige Mieter- oder Pächterleistungen (ausschl. Umlagen).

Wenn die tatsächlichen Erträge von den nachhaltig erzielbaren ortsüblichen Erträgen abweichen, dann sind nicht die tatsächlichen, sondern letztere zugrunde zu legen. Sie ergeben sich aus Mietspiegeln der Industrie- und Handelskammern oder z.B. des ehemaligen Rings Deutscher Makler (RDM (jetzt IVD)).

Regelmäßig anfallende Kosten: Bei den Bewirtschaftungskosten handelt es sich um regelmäßig anfallende Ausgaben. Soweit die nachhaltigen Kosten nicht ermittelt werden können, sind Erfahrungssätze zugrunde zu legen. Zinsen für Hypotheken oder sonstige auf dem Grundstück lastende privatrechtliche Verpflichtungen sowie Lastenausgleichsabgaben sind bei den Bewirtschaftungskosten nicht zu berücksichtigen.

Die Restnutzungsdauer ist die restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, die bei ordnungsgemäßer Nutzung und Bewirtschaftung des Bauwerks noch erwartet werden kann. Bei der Bemessung muss beachtet werden, ob die baulichen Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der auf dem betroffenen Grundstück oder im umliegenden Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen entsprechen.

Wir stellen den Interessenten eine Empfehlung für konkrete Renditeobjekte mit einer umfangreichen Ertragswertermittlung und begleiten die Vertragsparteien bis zu einer notariellen Beurkundung und darüber hinaus.

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Verkauf und Vermittlung von Wohn- und Gewerberaum

Ganz gleich, ob Sie zur Miete wohnen, Geschäftsräume oder eine Eigentumswohnung vermieten wollen, gibt es viele Aspekte, die vertraglich zwischen dem Mieter und Vermieter geregelt werden müssen.

Unser Maklerbüro befasst sich erfolgreich mit Vermittlung von Immobilien im Raum Remstal, Fellbach und den Neckarvororten.

Maklertätigkeit ist eine Vertrauenssache. Sie sind bei uns in dieser Angelegenheit und in Bezug auf eine fachliche Beratung und korrekte Bearbeitung gut aufgehoben.

Unser Service ist für Vermieter nicht nur kostenlos, er spart Ihnen sogar Zeit und Geld.

Bei einer Zusammenarbeit bieten wir Ihnen:
  1. Beratung der Mieter und Vermieter
  2. Erstellen eines ausführlichen, positiven Expose mit Bildaufnahmen
  3. Darstellung auf unserer Webseite
  4. Schaltung von Anzeigen
  5. Treffen einer Vorauswahl der Interessenten und Prüfung deren Bonitä
  6. Durchführung von Besichtigungen
  7. Betreuung bis zum Mietvertrag und auch danach.

Wir besitzen die besten Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Vermietung einer Liegenschaft.
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Immobilienverrentung

Über die Jahre gab es immer wieder Fälle in denen Ruheständler ihre Immobilie veräussert haben um sich was gönnen zu können, aber dann, nachdem sie die vertraute Umgebung in der sie Jahrzehnte zu Hause waren verlassen hatten und in eine kleinere, manchmal Mietwohnung, gezogen sind, unglücklich mit der Situation waren. Da wir unsere Kunden auch nach dem Auftrag gerne weiter betreuen haben wir uns Gedanken gemacht wie wir diese Situation in Zukunft vermeiden können. Die Kundenzufriedenheit ist unser höchstes Ziel. Dabei sind wir unter anderem auch auf einen Zeitungsartikel der Stuttgarter Zeitung vom 28.08.2009 gestoßen, mit dem Titel: "Im Ruhestand das Eigenheim verfrühstücken", den wir Ihnen gerne zusenden. In den letzten Monaten haben wir seriöse Kontakte geknüpft um das Vorhaben für Sie umzusetzen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich unverbindlich und kostenlos.

Die Verrentung bietet auch längst fällige Renovierungsarbeiten oder Reparaturen umzusetzen. Zudem kann damit auch eine häusliche Pflege finanziert werden und bietet dem Ruheständler die Möglichkeit länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Es gibt immer mehr Menschen, die ihre eigene Immobilie abbezahlt haben, aber nicht genug Rente beziehen, um den Ruhestand genießen zu können. Die entschuldete Immobilie ist für diese Menschen der wichtigste Vermögensbestandteil.

Die Immobilien Verrentung bietet die Möglichkeit, diesen Vermögensbestandteil nutzbar zu machen, ohne den Status als Hausbesitzer aufgeben zu müssen oder gar ausziehen zu müssen. Eine Chance, auf die viele Menschen in Deutschland warten.

Bei der Verrentung von Immobilien gehört Deutschland immer noch zu den Nachzüglern. In vielen europäischen Ländern und den USA ist dies schon eine Selbstverständlichkeit, die Immobilie für die Altersversorgung zu nutzen.

Immobilienverrentung kennt man für die folgenden vier Gruppen:

  • A - Grundstückskapital
  • B - Immobilienrente
  • C - Immobilienhypothek
  • D - Leibrente

Wir berechnen Ihnen die Höhe der Zeit- oder Leibrente und zeigen alle Möglichkeiten, die dieses System den Käufern und Verkäufern bietet, auf. Bei allen der vier Möglichkeiten bleibt die Nutzung Ihrer Immobilie durch Sie völlig unverändert.
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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht stellt eine langfristige zur Verfügungstellung des Grundstückes dar. Meist über die ungefähre Lebenszeit eines Gebäudes von ca. 99 Jahren. Das Erbbaurecht ist veräußerbar und vererbbar. Es wird in erster Rangstelle in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Man wendet es in den Fällen an, wenn Grundbesitz aus erbrechtlichen oder wirtschaftlichen Belangen nicht verkauft werden soll oder kann.

Zum Beispiel verkaufen Städte und Gemeinde gern günstige Grundstücke mit Erbbaurechten, da hier nicht der Grundstückskaufpreis sofort bei der Finanzierung ins Gewicht fällt und vielen Bauwilligen dadurch überhaupt erst das Bauen ermöglicht wird.

Durch den Erbbaurechtsvertrag wird geregelt:
  - wie lange der Erbbaurechtsvertrag läuft,
  - wie sich der Erbbauzins berechnet,
  - wie Erhöhungen des Erbbauzinses stattfinden,
  - wie der sogenannte Heimfallanspruch geregelt wird,
  - ob und wie das Grundstück beliehen werden darf.

Der Erbbaurechtsvertrag bedarf der Beurkundung.

Der Heimfallanspruch regelt den Zustand nach Ablauf des vereinbarten Zeitrahmens. Zum Beispiel wie hoch der Grundstückseigentümer den Gebäudeeigentümer entschädigen muss. Es könnte aber auch sein, dass der Grundstückseigentümer den Gebäudeeigentümer das Grundstück zum Kauf anbietet.
Nach Aufhebung des Erbbaugrundstückes wird das Erbbaugrundbuch wieder geschlossen.

Erbbaugrundstücke werden gebildet, weil:
  - der Kaufpreis für das Grundstück nicht finanziert werden muss,
  - Grundstücke, die der Eigentümer nicht verkaufen will oder kann     anderen zur Bebauung zur Verfügung stehen,
  - allein der Grundstückseigentümer die Bodenwertsteigerung mit nimmt

Durch die ErbbRVO ist die Möglichkeit der Trennung von Eigentum an einem Grundstück von dem an einem auf diesem Grundstück errichteten Bauwerk geschaffen worden.

Der Grundstückseigner überlässt in einem notariell zu beurkundenden Erbbaurechtsvertrag dem Berechtigten das Grundstück für einen längeren Zeitraum (meist 99 Jahre). Der Berechtigte spart hierdurch den Kaufpreis für das Grundstück, zahlt aber i. d. R. einen Erbbauzins in Geld.

Zur Bestellung sind
   - die Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigten und
   - die Eintragung in ein besonderes Grundbuchblatt, das      Erbbaugrundbuch.

Das Erbbaurecht wird in Abt. II des Grundbuchs des Grundstücks als Belastung eingetragen.

Nach Ablauf der vereinbarten Zeit erlischt das Erbbaurecht, falls es nicht erneuert wird. Nunmehr wird der Grundstückseigner kraft Gesetzes auch Eigentümer des Bauwerks, hat aber dem bisher Berechtigten eine angemessene Entschädigung zu zahlen. In Verbindung mit Erbbaurechtsverträgen werden oft ein- oder gegenseitiges Vorkaufsrecht, ein- oder gegenseitiges Einspruchsrecht bei Veräußerung oder Heimfallanspruch des Grundstückseigners in bestimmten Fällen (Tod des Berechtigten, nicht fristgemäße Bebauung) bei ebenfalls angemessener Entschädigung vereinbart.
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Mietrecht

Fragen des Mietrechts gehören heute für fast jeden zum Alltag. Denn ganz gleich, ob Sie zur Miete wohnen, Geschäftsräume oder eine Eigentumswohnung vermieten wollen, gibt es viele Aspekte, die vertraglich zwischen dem Mieter und Vermieter geregelt werden müssen.

Wir beraten Sie ausführlich und liefern alle wichtigsten Informationen rund um Ihr Mietvertrag, Hausordnungen sowie Kündigungsgründe und –fristen.
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